Festivalordnung
Absperrungen, Bäume, Toiletten, Umwelt etc.
Absperrungen sind als Absperrungen gedacht und nicht als Aufforderung zum Drüberklettern. Das Beklettern der Bäume ist untersagt. Bitte nutzt die vorgesehenen Toiletten und bitte wascht Euch nicht im See mit chemischen Reinigungsmitteln. Ihr befindet Euch in einem Landschaftsschutzgebiet, vermeidet Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Haltet Eure Umwelt sauber!
Baden
Der Helenesee ist gesperrt. Baden ist strikt untersagt.
Bargeld
Wir stellen einen Cash Point für Euch bereit. Diesen findet Ihr an der Rezeption. Die Öffnungszeiten findet Ihr im Festivalguide. Gegen eine Gebühr i. H. v. 5 € könnt Ihr somit über Bargeld verfügen.
Bezahlung
Der Erwerb von Speisen, Getränken und anderen Waren auf dem Camping- und Festivalgelände erfolgt ausschließlich bargeldlos. Auf den Chip an Eurem Festivalband könnt Ihr euch an einem der Top-Up Points ein Guthaben aufladen lassen.
Caravan
Auf den regulären Campingplätzen und auf den allgemeinen Parkflächen sind keine Wohnwagen/Wohnmobile/PKW-Bus (Camper)/Faltanhänger zugelassen. Für diese sind zwei besondere Stellflächen vorhanden.
Als Wohnwagen/Wohnmobil oder Caravan, etc. zählen Fahrzeuge, die genau so vielen Personen fixe Schlafplätze bieten, wie in dem Fahrzeug laut Zulassung mitfahren dürfen.
Fahrzeuge, welche nicht zu den o. G. zählen, jedoch dem Grunde nach als Schlafmöglichkeit genutzt werden können dürfen den Caravanplatz ebenfalls befahren. Zu diesen Fahrzeugen zählen unter anderem Transporter, Kleinbusse (z. B. VW T5) oder Hundefänger.
PKW's, welche als reine Zugmaschinen dienen, sollten nach Möglichkeit nach dem Entladen auf den regulären Parkplatz gefahren werden.
Wichtig:
Sollte nicht erkennbar sein, dass die Absicht besteht in dem Fahrzeug zu übernachten (z. B. keine Decken oder Matratzen) kann das Befahren des Caravanplatzes untersagt werden. Reine Zugmaschinen müssen nach dem Abstellen des Wohnwagens den Platz verlassen.
Als Wohnwagen/Wohnmobil oder Caravan, etc. zählen Fahrzeuge, die genau so vielen Personen fixe Schlafplätze bieten, wie in dem Fahrzeug laut Zulassung mitfahren dürfen.
Fahrzeuge, welche nicht zu den o. G. zählen, jedoch dem Grunde nach als Schlafmöglichkeit genutzt werden können dürfen den Caravanplatz ebenfalls befahren. Zu diesen Fahrzeugen zählen unter anderem Transporter, Kleinbusse (z. B. VW T5) oder Hundefänger.
PKW's, welche als reine Zugmaschinen dienen, sollten nach Möglichkeit nach dem Entladen auf den regulären Parkplatz gefahren werden.
Wichtig:
Sollte nicht erkennbar sein, dass die Absicht besteht in dem Fahrzeug zu übernachten (z. B. keine Decken oder Matratzen) kann das Befahren des Caravanplatzes untersagt werden. Reine Zugmaschinen müssen nach dem Abstellen des Wohnwagens den Platz verlassen.
Dosen/PET-Flaschen
Pfandfreie Dosen und PET-Flaschen sind aus Umweltschutzbelangen verboten! Auf dem Gelände des Helene-Sees sind nur in Deutschland bepfandete Dosen/PET-Flaschen oder dem Recyclingsystem "Grüner Punkt" zugehörige Behältnisse gestattet. Pfandfreie Verpackungen, wie bspw. polnische Dosen usw. werden an den Zufahrten und Zugängen einbehalten. Wie Ihr es durch die Glasproblematik bereits gewohnt seid, stellt das Umfüllen eurer Lieblingsdrinks in Plastikbehältnisse eine gute Alternative dar um auf nichts verzichten zu müssen. Eure mitgebrachten bepfandeten PET Flaschen und Dosen nehmt ihr am besten wieder mit zurück - euer Portemonnaie freut sich! Save your money, save the nature!
Drogen
Das Betäubungsmittelgesetz "(BtmG)" der Bundesrepublik Deutschland gilt auch bei uns!
Drohnen
Die Nutzung von Drohnen oder drohnenähnlichen Fluggeräten ist grundsätzlich untersagt. Es gelten die Bestimmungen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).
Duschen
Es gibt Duschplätze auf dem Campingplatz (siehe Lageplan). Bitte beachtet dabei auch die jeweiligen Öffnungszeiten.
Erste Hilfe
Der Sanitätsdienst erfolgt durch das DRK. Notfalleinsatzkräfte sind vor Ort über die Streifen des Ordnungsdienstes und des DRKs sowie über 112 und 110 erreichbar.
Feuer
Wir befinden uns in einem Waldgebiet. Es herrscht Waldbrandgefahr, beachtet die Waldbrandstufen. Es ist absolut untersagt offenes Feuer zu entzünden! Werft Eure Zigaretten in Eurem eigenen Interesse nicht auf den Boden.
Fotografieren/ Ton- & Videoaufnahmen
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet - es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind professionelle Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion.
Fundsachen
Fundsachen können an den Infopunkten (siehe Lageplan) und in der Rezeption abgegeben werden. Abholung erfolgt in der Rezeption.
Getränkebecher/ Pfand
Die Abgabe von Getränken auf dem Festivalgelände erfolgt nur in Plastikbechern, für die ein Pfand erhoben wird.
Glasverbot Helenseegelände
Auf dem gesamten Camping- und Festivalgelände besteht Glasverbot. Die Verletzungsgefahr durch Glasbruch und die Gefahr eines Brandes sind leider sehr hoch. Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass Ihr Glasflaschen mit Euch führt, so werden diese durch den Ordnungsdienst eingezogen.
Gewalt
Gewalt trägt zu Untersagung unseres Festivals bei und wird nicht toleriert! Jeder der Bühnen, Zelte, Zäune, Personen oder Sonstiges beschädigt oder verletzt, erhält Hausverbot, wird mit rechtlichen Folgen rechnen müssen und wird sofort vom Helene See Gelände verwiesen.
Gewerbsmäßige Tätigkeit
Jede gewerbsmäßige Handlung der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
Graffiti
Wir sind für die Auslebung von Kreativität, jedoch im legalen Rahmen. Illegales Graffiti und Tags auf dem Gelände werden von uns als Sachbeschädigung gewertet und als solche verfolgt. Als erstes gibt es einen Platzverweis.
Grillen
Das Grillen ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillplätzen (siehe Festivalguide, Lageplan) gestattet. Auch kleine Campingkocher (mit Gaskartusche) nutzt Ihr bitte nur auf den ausgewiesenen Grillplätzen. Größere Gaskocher (mit Gasflasche aus Metall) haben hingegen auf dem gesamten Gelände nichts zu suchen.
Haftung
Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
1. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
2. Bitte passt auf Euer Bändchen auf. Bei Verlust des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.
Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen werden Schließfächer bereit stehen.
Das Betreten der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes und fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
1. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
2. Bitte passt auf Euer Bändchen auf. Bei Verlust des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.
Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen werden Schließfächer bereit stehen.
Das Betreten der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes und fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
Haustiere
Während der gesamten Festivalzeit sind Haustiere weder auf dem Gelände des Helene Sees, noch auf dem Festivalgelände gestattet. Die Regelung des Helene Sees bzgl. des Mitführens eines Hundes gilt nicht.
Licht und Lautstärke
Die Lichtshow enthält sogenanntes Stroboskoplicht, das unter Umständen epileptische Anfälle auslösen kann. Die Lautstärke des Konzerts kann u. U. zu Gehörschädigung führen. Bitte, wenn nötig, einen Gehörschutz tragen.
Müllpfand/ Müll
Gegen 5 € erhaltet Ihr von uns einen Müllbeutel, sowie eine Müllpfandmarke. Bitte werft Euren Müll nicht einfach in die Gegend. Bei Abgabe eines gefüllten Müllsackes, sowie der Müllpfandmarke, erhaltet Ihr die 5 € zurück.
Zur Vermeidung von unnötigem Müll sind lediglich PET-Flaschen, Tetra Pak’s und Dosen erlaubt, welche dem deutschen Pfandsystem unterliegen oder durch den „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind.
Zur Vermeidung von unnötigem Müll sind lediglich PET-Flaschen, Tetra Pak’s und Dosen erlaubt, welche dem deutschen Pfandsystem unterliegen oder durch den „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind.
Rücksichtnahme/ Hausrecht/ Weisungsrecht
Damit der Festivalbesuch ein schönes Erlebnis mit bleibender Erinnerung wird, bitten wir alle Festivalbesucher um Toleranz, Rücksichtnahme, Zivilcourage und Hilfe in Notfällen. Jeder sollte hier seinen persönlichen Beitrag dazu leisten, denn über allem steht die Sicherheit und Unversehrtheit der Festivalbesucher. Daher liegt das Hausrecht während des gesamten Festivals beim Veranstalter und seinen beauftragten Dritten. Den Weisungen des Ordnungsdienstes des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweisen geahndet.
Sauberkeit / Safe the Nature
Wir hoffen, dass jeder Einzelne von Euch dazu beitragen möchte diesen wundervollen Platz für viele weitere Jahre so schön und grün zu erhalten. Das bezieht sich natürlich auch auf den See: Wer Müll im Wasser entsorgt, muss gehen!! Auch Shampoos und Seife haben in unserer wundervollen Helene nichts zu suchen. Nach einem Festival haben Taucher etwa 1000 leere Dosen aus unserem sehr sauberen und klaren See bergen müssen. Lasst es gar nicht erst soweit kommen.
Speisen / Getränke auf dem Campingplatz
Das Mitbringen, sowie der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken sind auf dem Campingplatz gestattet. Zudem habt Ihr die Möglichkeit an einem der zahlreichen Stände Essen und Getränke zu erwerben.
Speisen / Getränke auf dem Festivalgelände
Es ist untersagt auf dem Festivalgelände eigene Speisen und Getränke zu verzehren. Bitte verzichtet in Eurem Interesse darauf, Lebensmittel jeglicher Art mit auf das Festivalgelände zu bringen. Der Ordnungsdienst ist dazu angehalten, Lebensmittel jeglicher Art bei der Einlasskontrolle abzunehmen.
Ton- & Bildaufnahmen durch Veranstalter
Mit dem Betreten des Camping- bzw. Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.
Verbotene Gegenstände auf dem Festivalgelände und Campingplatz
Es ist untersagt die folgenden Gegenstände auf das Camping- bzw. Festivalgelände mitzunehmen:
Couchgarnituren*
Kühlschränke*
sonstiges Sperrgut*
Tonanlagen*
Stromgeneratoren*
Benzin-/Dieselkanister
Gasflaschen* (Metallbehälter)
Graffiti Spraydosen
Eddings
Fackeln
pyrotechnische Gegenstände
Waffen aller Art
Trockeneis (Gefahr der Kälteverbrennung)
sonstige gefährliche Gegenstände
Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen wird ein Verweis vom Gelände erfolgen.
*Sofern diese Gegenstände in einem Wohnwagen/Wohnmobil fest integriert sind, müssen diese natürlich nicht ausgebaut werden.
Ganz wichtig!
Habt Spaß, genießt die Zeit, entspannt Euch und feiert mit uns ein tolles Festival. Wir freuen uns auf euch!